
Die dingliche Einigung ist im deutschen Sachenrecht nach herrschender Meinung ein sachenrechtlicher Vertrag. Im Gegensatz zur Übergabe finden auf die Einigung die Vorschriften des allgemeinen Teils des BGB Anwendung. Sie kann grundsätzlich formlos erfolgen und bis zur Übergabe bzw. Eintragung in das Grundbuch frei widerrufen werden (Umkehrschlu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dingliche_Einigung
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